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25.11.2025
Solarpaneele sind an Balkon einer Wohnung angebracht.
Bild: Shutterstock – nnattalli / ArGe Medien im ZVEH

Im Dezember veröffentlicht die DKE die weltweit erste Produkt-Vornorm für Steckersolargeräte. Der ZVEH begrüßt, dass damit nun nach langen Diskussionen mehr Klarheit für Kunden und Betriebe geschaffen wird.

Die Produkt-Vornorm DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 definiert erstmalig technische Anforderungen für Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) als Gesamtsystem. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte wissen damit, welche technischen Anforderungen sie zu erfüllen haben; Prüfeinrichtungen können mithilfe der Vornorm die Sicherheit überprüfen. Endverbrauchern bietet sie Orientierung bezüglich der Voraussetzungen, die ein Steckersolarsystem für einen sicheren Betrieb erfüllen sollte.

Und das sagt die Norm:

  • Maximale Leistungsgrenze: Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters wurde auf 800 VA festgelegt, analog der Novellierung der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105:2024-10 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung wurde auf 800 Wp + 20 % (also 960 Wp) festgelegt, wenn das Steckersolargerät mit einem Haushaltsstecker ausgestattet ist. Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung beträgt 2.000 Wp, wenn das Steckersolargerät mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker, z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), versehen ist.
  • Neue Anschlussregeln für Steckersolargeräte: Die Produktnorm enthält neue, bislang nicht zulässige Anschlussmöglichkeiten. Um Steckersolargeräte auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen zu können, wurden mehrere Schutzmaßnahmen definiert. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Dies kann über einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder mit einem internen Trennschalter realisiert werden. Zum anderen kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen. Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker (z. B. DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) bleibt weiterhin zulässig und ist aus Sicht des Elektrohandwerks die bewährteste und sicherste Variante der Steckvorrichtung, da es für diese Energiesteckvorrichtung bereits fertige Produktnormen existieren.

Begleitdokument und FAQ
Aus der Schlichtung resultierte die Entscheidung, ein Begleitdokument mit Erläuterungen und Hinweisen parallel zur Veröffentlichung der Produktnorm zur Verfügung zu stellen. Ab Mitte Dezember 2025 werden eine Normauslegung sowie ein FAQ zur Erläuterung und Hilfestellung für die Anwendung der Produktnorm bereitgestellt.

Steckersolargeräte mit Energiespeicher nicht umfasst
Steckersolargeräte mit Energiespeicher werden von dem aktuellen Anwendungsbereich der Produktnorm nicht abgedeckt. Für diese Geräte müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Mit der Planung eines weiteren Normenteiles für Steckersolargeräte mit Energiespeichern wurde bereits begonnen.

Quelle: VDE/DKE/ZVEH

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