10.07.2020

Kassen: Nichtbeanstandung wird doch verlängert

Im Juni informierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dass elektronische Kassensysteme ab 1. Oktober endgültig über eine Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) verfügen müssten. Nun verlängert das Land die Nichtbeanstandungsfrist.

Am 10. Juli verkündete das baden-württembergische Finanzministerium eine pragmatische Lösung für Ladenbetreiber. Können E-Handwerksbetriebe mit Ladengeschäft nachweisen, dass die TSE-Aufrüstung ihres elektronischen Kassensystems trotz rechtzeitiger Bestellung bis zum 30. September 2020 nicht möglich ist, wird dies im Land bis Ende März 2021 nicht beanstandet. Ein entsprechender Antrag beim Finanzamt ist hierzu nicht erforderlich.

Fristverlängerung wegen Corona-Auswirkungen
Ausschlaggebend für die Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist sind die Auswirkungen der Corona-Krise. Zuvor hatten der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie weitere Verbände um einen Corona bedingten Aufschub der Umstellungsfrist gebeten. Das BMF hatte die ursprünglich am Jahresende 2019 ablaufende Umstellungsfrist bis zum 30.09.2020 gestreckt, konnte sich aber nicht zu einer abermaligen Verlängerung durchringen.

Zügiges Handeln ist nun erforderlich
Sollten E-Handwerksbetriebe mit Ladengeschäft ihr elektronisches Kassensystem vereinzelt noch nicht umgestellt haben, ist zügiges Handeln unter Beteiligung des Kassenherstellers erforderlich.

Ansprechpartner

Berater Bildung / Unternehmensführung
Steffen Ellinger

0711-95590666

0711-551875