News - Detailansicht
14.09.2020

Verlängerung beim Kurzarbeitergeld

Ende August hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Regeln zum erleichterten Kurzarbeitergeld über den Jahreswechsel hinaus zu verlängern.

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet. Vom 1. Juli 2021 bis längstens zum 31. Dezember 2021 werden für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet.

Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70/77 Prozent ab dem 4. Monat bzw. 80/87 Prozent ab dem 7. Monat wird verlängert bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@handwerk-calw.de oder rufen Sie uns an: 07051/2162