Bei Aufträgen in der Schweiz müssen Sie Folgendes beachten: Ausländische Betriebe, die eine Dienstleistung in der Schweiz erbringen wollen, müssen diese mindestens acht Tage vor Aufnahme der Arbeit online anmelden. Zudem ist das Mitführen bestimmter Dokumente unerlässlich: Kopie der Meldebestätigung, A1-Bescheinigung, Arbeitsrapporte (Fahrtzeit und Arbeitszeit), Kopie des Vertrags oder die Auftragsbestätigung.
Da Elektroinstallateure in der Schweiz unter die reglementierten Gewerke fallen, ist die entsprechende Berufsqualifikation vorzuweisen. Zuständig für die Anerkennung ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Hier müssen die Unterlagen eingereicht werden.
Bei Elektroinstallationsarbeiten bedarf es darüber hinaus einer Installationsbewilligung für den betreffenden Betrieb beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI). Der Antrag für eine derartige Bewilligung muss gleichzeitig mit der Meldung an das SBFI eingebracht werden.
Elektrische Niederspannungsinstallationen dürfen in der Schweiz erst durchgeführt werden, wenn die entsprechende Bewilligung vorliegt. Die Bearbeitung nimmt in der Regel vier bis sechs Wochen in Anspruch.
Sie haben Fragen zum Auslandsgeschäft? Handwerk International BW ist auf der Fachmesse eltefa (25. bis 27. März 2025) in Stuttgart, am Gemeinschaftsstand des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik BW vertreten. Vereinbaren Sie gerne vorab einen kostenfreien Beratungstermin vor Ort.
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